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Wir begleiten nationale und europaweite Ausschreibungen für die Vergabe von Versicherungsleistungen öffentlicher Auftraggeber als unabhängige Sachverständige !

Mit wenigen Ausnahmen müssen grundsätzlich öffentliche Auftraggeber ihre Versicherungsverträge regelmäßig ausschreiben. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, z.B. der VgV,  des GWB, der UVgO (vormals VOL/A) bzw. der SektVO.

Hier finden Sie unseren aktuellen "Kurzleitfaden für Entscheidungsträger öffentlicher Auftraggeber 2022" zum kostenlosen Download:

InRisCon-Kurzleitfaden_2022_Vergabe_von_Versicherungsdienstleistungen_Stand_01.02.2022.pdf
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Sind die Risiken richtig und sinnvoll versichert?

Vor einer öffentlichen Ausschreibung führen wir in der Regel eine Risiko- und Versicherungsanalyse (BASISANALYSE) durch, um die potentielle Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit der vorhandenen Risiken zu untersuchen und das unter Kosten/Nutzen-Gesichtspunkten adäquate Versicherungskonzept zu erarbeiten.

Anhand der in unserem anschließenden Gutachten zusammengefassten Ergebnisse erstellen wir die für eine professionelle Ausschreibung erforderlichen Leistungsverzeichnisse (LV) einschließlich der individuellen Versicherungsbedingungen (Wording) und stellen alle anderen erforderlichen Verdingungsunterlagen für den öffentlichen Auftraggeber zusammen. Der Wahl des richtigen Vergabeverfahrens kommt entscheidende Bedeutung zu. In der Regel findet das "Offene Verfahren" Anwendung.

Sofern die jeweils gültigen EU-Schwellenwerte überschritten werden, begleiten wir auch die EU-Ausschreibung unter Berücksichtigung der dafür geltenden Besonderheiten. Wir haben zu diesem Thema einen aktuellen Kurzleitfaden entwickelt, den wir Ihnen gern kostenlos  zur Verfügung stellen. Senden Sie uns einfach eine formlose Email an Kanzlei-obereigner@InRisCon.de. und fordern Sie Ihr persönliches Exemplar an oder benutzen Sie den obigen Download-Link.

Wir übernehmen bei den Ausschreibungen von Versicherungsleistungen auch die Beantwortung der teilweise sehr komplexen Bieterrückfragen. Natürlich immer in Abstimmung mit Ihnen als Auftraggeber, denn Sie müssen rechtlich gesehen "Herr des Vergabeverfahrens" bleiben.

Sobald alle Angebote vorliegen, prüfen wir als unabhängige Sachverständige sowohl die formellen Voraussetzungen als auch die Eignung der jeweiligen Bieter. Für Ihre verbindliche Vergabeentscheidung bereiten wir eine rechtssichere Entscheidungsmatrix vor und geben auf Basis der in den Verdingungsunterlagen zuvor definierten Kriterien eine Vergabeempfehlung ab.Schließlich prüfen wir auf Wunsch auch gern die endgültigen Versicherungsdokumente auf Ihre Übereinstimmung mit den im Leistungsverzeichnis geregelten Vereinbarungen.

Nach Auffassung der Rechnungshöfe und verschiedener Oberlandesgerichte dürfen übrigens Versicherungsmakler oder Versicherungsagenten nicht als Sachverständige an derartigen Ausschreibungen mitwirken, weil diese als nicht unabhängig angesehen werden und nicht frei von Eigeninteressen bezüglich der späteren Betreuung der Versicherungsverträge sind. Die diesbezüglichen OLG-Urteile finden Sie in unserem obigen Kurzleitfaden.

Neben der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen bieten wir auch professionelle Unterstützung bei Maklerausschreibungen, also der Vergabe von Versicherungsmakler-Dienstleistungen.

Termine und Inhalte unserer nächsten Fachseminare und WEBINARE zu diesem Thema finden Sie in der nachfolgenden Rubrik "Seminare".

 

 

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