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Wir begleiten nationale und europaweite Ausschreibungen für die Vergabe von Versicherungsleistungen öffentlicher Auftraggeber als unabhängige Sachverständige !

Grundsätzlich müssen öffentliche Auftraggeber sämtliche Versicherungsleistungen ausschreiben. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften (z.B. der VOL/A und des GWB) zu beachten.

Sind die Risiken richtig und sinnvoll versichert?

Vor einer öffentlichen Ausschreibung führen wir in der Regel eine BASISANALYSE durch, um die potentielle Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit der vorhandenen Risiken zu untersuchen.

Anhand der in unserem anschließenden Gutachten zusammengefassten Ergebnisse erstellen wir die für eine professionelle Ausschreibung erforderlichen Leistungsverzeichnisse (LV) einschließlich der individuellen Versicherungsbedingungen und stellen alle anderen erforderlichen Verdingungsunterlagen für den öffentlichen Auftraggeber zusammen. Der Wahl des richtigen Vergabeverfahrens kommt entscheidende Bedeutung zu. In der Regel findet das "Offene Verfahren" Anwendung.

Sofern die jeweils gültigen EU-Schwellenwerte überschritten werden, begleiten wir auch die EU-Ausschreibung unter Berücksichtigung der dafür geltenden Besonderheiten. Wir haben zu diesem Thema einen Kurzleitfaden entwickelt, den wir Ihnen gern kostenlos per Email zur Verfügung stellen Kanzlei-obereigner@InRisCon.de.

Wir übernehmen bei den Ausschreibungen von Versicherungsleistungen auch die Beantwortung der teilweise sehr komplexen Bieterrückfragen. Natürlich immer in Abstimmung mit Ihnen als Auftraggeber, denn Sie müssen rechtlich gesehen "Herr des Vergabeverfahrens" bleiben.

Sobald alle Angebote vorliegen, prüfen wir als unabhängige Sachverständige sowohl die formellen Voraussetzungen als auch die Eignung der jeweiligen Bieter. Für Ihre verbindliche Vergabeentscheidung bereiten wir eine rechtssichere Entscheidungsmatrix vor und geben auf Basis der in den Verdingungsunterlagen zuvor definierten Kriterien eine Vergabeempfehlung ab.Schließlich prüfen wir auf Wunsch auch gern die endgültigen Versicherungsdokumente auf Ihre Übereinstimmung mit den im Leistungsverzeichnis geregelten Vereinbarungen.

Nach Auffassung der Rechnungshöfe und verschiedener Oberlandesgerichte dürfen übrigens Versicherungsmakler oder Versicherungsagenten nicht als Sachverständige an derartigen Ausschreibungen mitwirken, weil diese als nicht unabhängig angesehen werden und nicht frei von Eigeninteressen bezüglich der späteren Betreuung der Versicherungsverträge sind. 

 

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